Umsatzsteuerfalle bei Dienstwagen für Handelsvertreter
Unternehmen stellen selbständigen Handelsvertretern häufig geleaste Dienstwagen zur Verfügung. Da Finanzämter in der Zahlung der Leasinggebühren durch das Unternehmen regelmäßig zusätzliche Provisionszahlungen sehen, stehen oft unangenehme Umsatzsteuer-Nachzahlungen im Raum.
Finanzgerichte segnen Praxis der Finanzämter ab
Die Finanzgerichte gehen mit der Praxis der Finanzämter konform und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine steuerbare Leistung gegen Entgelt auch dann vorliegt, wenn das Entgelt nicht in einer Geldzahlung sondern in der Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Mitbenutzung besteht.
Ausdrückliche Vereinbarungen bezüglich Dienstwagen treffen
Um hohe Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu vermeiden sollten Sie deshalb ausdrücklich vereinbaren und anschließend auch kontrollieren, dass Handelsvertreter die Dienstwagen ausschließlich für Ihre Kundenfahrten nutzen. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um einen steuerpflichtigen Umsatz, sondern lediglich um eine umsatzsteuerfreie Beistellung.
Verpflichten Sie Handelsvertreter zum Führen eines Fahrtenbuches
Um den kaum praktikablen Kontrollen und dem damit verbundenen Aufwand zu entgehen, sollten Sie die Handelsvertreter bezüglich der von Ihnen zur Verfügung gestellten Dienstwagen vertraglich zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichten.
Dieses Muster eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs können Sie Ihren Firmenwagenfahrern aushändigen. Es genügt den Anforderungen des Finanzamts.
nach oben