Springen Sie auf Musterprozess zur 1%-Regelung auf
Denn die 1%-Regelung orientiert sich am Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn Sie beim Autokauf üppige Rabatte aushandeln oder ein Fahrzeug gebraucht kaufen, wendet das Finanzamt bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regelung ohne Wenn und Aber den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung an.
Auf Musterprozess aufspringen
Zur Frage, ob nicht wenigstens übliche Rabatte den Bruttolistenpreis mindern dürfen, läuft nun endlich ein Musterprozess vor dem Finanzgericht Niedersachsen (Az. 9 K 394/10). Legen Sie deshalb gegen die Ermittlung des geldwerten Vorteils Einspruch ein und beantragen Sie bis zum Richterspruch ein Ruhen des Einspruchsverfahrens.
Praxis-Tipp:
Lehnt das Finanzamt das Ruhen des Verfahrens ab, weil der Streitfall zur 1%-Regelung für Dienstwagen erst beim Finanzgericht und nicht beim Bundesfinanzhof anhängig ist, bitten Sie um Einschaltung der übergeordneten Finanzbehörde. Weisen Sie zudem auf Seite 12 des Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP hin. Dort steht schwarz auf weiß, dass die 1%-Regelung auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist.
Hier zeigen wir Ihnen, wie das Finanzamt den geldwerten Vorteil bei Nutzung eines Dienstwagens durch einen Arbeitnehmer nach derzeitiger Rechtslage ermittelt.
