
Beim Münchner Oktoberfest fließen mehrere Millionen Liter Bier. Leider vergessen Unternehmer, die Kunden oder Geschäftspartner in einem Bierzelt bewirten, korrekte Aufzeichnungen zu führen. Hier einige Hinweise, wie Sie das Finanzamt von der betrieblichen Veranlassung des Wiesenbesuchs überzeugen und Ihre Bewirtungskosten problemlos als Betriebsausgaben abziehen können.
mehr