Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung
Die Bundesregierung will Immobilienbesitzern bei der energetischen Sanierung unter die Arme greifen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden vorsieht. Die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung sehen eine steuerliche Abzugsfähigkeit der notwendigen Sanierungskosten vor.
Sanierung von selbst genutzten Immobilien
Sowohl die Eigentümer vermieteter Gebäude als auch die Besitzer von selbst genutzten Häusern und Eigentumswohnungen können in den Genuss der Fördermaßnahme zur energetischen Sanierung kommen. Bei selbst genutzten Gebäuden können die Besitzer jährlich 10 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen.
Sanierung von vermieteten Immobilien
Bei vermieteten Gebäuden im Privatvermögen kann der Vermieter über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 10 % der Sanierungskosten als erhöhte Absetzungen bei den Werbungskosten zu den Mieteinkünften steuerlich geltend machen. Falls sich die vermietete Immobilie dagegen im Betriebsvermögen befindet, reduzieren die Sanierungskosten als Afa ebenfalls über einen Zeitraum von 10 Jahren den steuerpflichtigen Gewinn.
Gleichzeitig können die Unternehmen aus dem Baugewerbe dank der Förderung auch mit einem Anstieg der Auftragslage im Bereich der energetischen Sanierung rechnen.
Fördermaßnahmen für Unternehmen
Neben der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung bietet der Staat auch verschiedene Förderprogramme für Unternehmen an. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu.
