Förderprogramm für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung wird verlängert

Das Bundesfamilienministerium hat sein Förderprogramm zum Aufbau einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung verlängert. Anträge auf Fördermittel für eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung können nun noch bis Ende 2011 eingereicht werden.

Anschubfinanzierung für eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Das vom Bundesfamilienministerium eingerichtete Förderprogramm gewährt den Unternehmen eine Anschubfinanzierung, um den Aufbau einer betrieblich unterstützen Kinderbetreuung zu ermöglichen. Die finanziellen Mittel für das Förderprogramm zum Aufbau einer betrieblich unterstützen Kinderbetreuung stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.

Förderung der Kinderbetreuung endet am 31.12.2012

Um das Förderprogramm für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen mindestens 6 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr einrichten. Das Förderprogramm zum Aufbau einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung übernimmt dann bis zu 50 % der Betriebskosten. Maximal erhält das Unternehmen eine Förderung in Höhe von 6.000 € für jeden geschaffenen Betreuungsplatz. Die Zuwendungen im Rahmen des vom Bundesfamilienministerium aufgelegten Förderprogramms für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung laufen am 31.12.2012 aus.

Nicht nur das Bundesfamilienministerium, sondern auch die KfW-Bankengruppe hat eine Reihe von Förderprogrammen für Unternehmen im Angebot. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.


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