Energetisches Sanieren: steuerliche Vergünstigungen bereits rückwirkend ab 6.6.2011?

Die Bundesregierung plant für Wohngebäude folgende Steuervergünstigungen:

  • Vermietung: Bei vermieteten Wohnimmobilien sollen die Kosten der Sanierung über 10 Jahre verteilt mit jeweils 10 % abgeschrieben werden dürfen (bisher Abschreibung über die Restnutzungsdauer des Gebäudes).
  • Eigenheim: Eigenheimbesitzer sollen 10 % der Kosten für die Sanierung über 10 Jahre verteilt als Sonderausgaben abziehen dürfen (bisher keine Steuervorteile).
     

Praxis-Tipp:
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat bereits grünes Licht für die Steuervergünstigungen zum energetischen Sanieren gegeben. Die gute Nachricht: Die schnellere Abschreibung für Vermieter bzw. der Sonderausgabenabzug für Eigenheimbesitzer winkt nun nicht erst für Sanierungsmaßnahmen, die ab dem 1.1.2012 beginnen, sondern bereits für Maßnahmen ab dem 6.6.2011 (Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 29.6.2011).

Beispiele zu den Vergünstigungen, die Voraussetzungen und ein Verhaltensknigge für Unternehmen, die das energetische Sanieren in ihre Leistungspalette aufnehmen möchten, finden Sie in unserem aktuellen Wissensbeitrag. Interessiert? Dann klicken Sie hier.


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