Bundesrat stoppt Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung
Der Bundestag hatte erst kürzlich das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung verabschiedet. Es war angedacht, dass die Förderung rückwirkend zum 6.6.2011 in Anspruch genommen werden kann. Überraschend hat jedoch der Bundesrat die Zustimmung zu dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung verweigert.
Förderung zieht Steuerausfälle für die Länder nach sich
Der Bundesrat sieht das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung kritisch, weil damit Steuerausfälle von rund 900 Mio. € für die Länder verbunden wären. Nach dem Scheitern des Gesetzes im Bundesrat hat der Bundestag nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz doch noch auf den Weg zu bringen.
Sanierungskosten steuerlich geltend machen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, dass jeweils 10 % der Kosten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Förderung sollte sowohl für vermietete als auch für selbst genutzte Immobilien in Anspruch genommen werden können.
Ausführliche Informationen zu dem vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung erhalten Sie hier.
