
Umsatzsteuerlich ist die Übergabe eines Wirtschaftsguts (z.B. Fahrzeug) durch die Leasingfirma an Sie als Leasingnehmer eine Lieferung, wenn es einkommensteuerrechtlich Ihnen als Leasingnehmer zuzurechnen ist. Das bedeutet: Ob das Wirtschaftsgut Ihnen als Leasingnehmer zuzurechnen ist, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Wie sich die Zuordnung umsatzsteuerlich auswirkt, zeigt diese Schnellübersicht.
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