
Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der üblichen Nutzungsdauer, riskieren Sie, dass das Leasing steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird. Dann müssen Sie den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.
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