Umbuchung von Zins- und Tilgungsbeträgen auf Darlehenssumme?

Frage

Mit einem Lieferanten besteht ein Darlehens- und Getränkelieferungsvertrag.

Der Lieferant gewährt einem Kunden ein Darlehen in Höhe von EUR 100.000, das ausbezahlt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, vom Mandanten 5000 Liter Wein jährlich abzunehmen. Diese Abnahmemenge berechnet der Lieferant dem Kunden mit einem Zuschlag von 2,17 € pro Liter auf den normalen Kaufpreis, der Zuschlag wird für Zins 0,17 € und Tilgung des Darlehens 2,00 € verwendet.

Sollte die Abnahmemenge mit 5000 Liter pro Jahr überschreiten, fällt lediglich ein Zuschlag mit 2,00 € für Tilgung an.
Sollte die Abnahmemenge mit 5000 Liter nicht erreicht werden, so wird der Differenzbetrag mit 5% p. a. verzinst und ist einschließlich Zinsen zur Zahlung fällig.

Der Lieferant fakturiert die Weinlieferungen mit dem normalen Kaufpreis plus Zuschlag  2,17 € = Gesamtbetrag zzgl. 19 % USt.

Mein Problem besteht nun in der Umbuchung der Zins- und Tilgungsbeträge auf die Darlehenssumme, da diese als Erlös gebucht sind. Buche ich als Erlösschmälerung um, dann habe ich als Zins- und Tilgung Bruttobeträge, was m. E. nicht richtig ist.

Weiterhin bin ich auch verunsichert, ob die Zinszahlungen und Tilgungen aufgrund der Differenzmengen mit Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen sind.

Antwort unserer Experten

 Dass Ihr Mandant die Weinlieferungen mit dem normalen Kaufpreis + Zuschlag 2,17 € = Gesamtbetrag zzgl. 19 % USt fakturiert hat, ist richtig. Dies scheint auch der Wert zu sein, der berechnet wurde. Hier kann man aber nicht einfach „umbuchen“.

 Die einzige Möglichkeit wäre, einen nachträglichen „Jahresbonus“ zu gewähren und diesen dann auf die Zins- und Tilgungsforderungen anzurechnen. Dann müsste aber zwingend diese „Nachlassmöglichkeit“ auf den Rechnungen gestanden haben.

 Ist dies der Fall können Sie den Jahresbonus (Forderung des Kunden) mit der Zins- und Darlehensforderung Ihres Mandanten verrechnen.


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