
Lieferanten gewähren in der Regel Skonto, das heißt, es wird bei einer Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (beispielsweise 10 Tage) dem Abnehmer das Recht eingeräumt, den vereinbarten Skontosatz (z. B. 3 %) vom Rechnungsbetrag abzuziehen.
Dieses Recht verfällt, wenn erst am 11. Tag bezahlt wird. Rational handelnde Abnehmer bezahlen bei Nichtinanspruchnahme des Skontosatzes erst am 30. Tag und verlieren somit 3 % auf den Rechnungsbetrag für ein zusätzliches Ziel von 20 Tagen. Die Kreditkosten für diesen Lieferantenkredit lassen sich relativ einfach ermitteln.
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