Das Unternehmen

BWRmed!a ist ein führender Anbieter von Fachinformationen auf den Gebieten Steuern und Rechnungswesen, Personal und Arbeitsrecht, Lohn und Gehalt sowie Datenschutz und Arbeitssicherheit. Als größter Unternehmensbereich der Bonner Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG steht BWRmed!a vor allem für eines ein: „Gute Beratung in Wirtschaft und Recht erschwinglich gemacht.“
Der Nutzwert für unsere Kunden steht dabei im Mittelpunkt unserer Produkte: Sofort anwendbare Checklisten, Musterschreiben, Übersichten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen unterstützen unsere Kunden in Ihrer täglichen verantwortungsvollen Position im Berufsleben. Dabei gehen wir gezielt auf die unterschiedlichen Lesebedürfnisse unserer Kunden ein. Unsere Produktpalette erstreckt sich von umfangreichen Nachschlagewerken (Loseblattwerke) über kompakte Informationsdienste zu Online-Portalen wie www.fibuexperten24.de.

Alle Redakteure unseres Hauses sind Experten auf Ihrem jeweiligen Gebiet. Und um Ihnen wirklich Rechtssicherheit geben zu können, wird jeder Beitrag vor Veröffentlichung von weiteren Fachexperten auf inhaltliche Stimmigkeit und Verständlichkeit begutachtet. So können sich unsere Leser voll und ganz auf unsere Empfehlungen verlassen.

Das Praxisportal Fibuexperten24.de erscheint bei BWRmed!a, einem Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.

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Top 40 Steuerstrategien bis zum Jahreswechsel 2011/2012

Ihnen drohen für 2011 hohe Steuernachzahlungen oder Sie kalkulieren geplante Investitionen mit Steuererstattungen, müssen Sie bis 31.12.2011 noch aktiv werden. Wir zeigen Ihnen wie es geht – betrieblich und privat. Werden Sie jetzt aktiv – es ist schließlich Ihr Geld. Steuerlich beraten? Kein Problem: Diskutieren Sie unsere Strategien mit Ihrem Berater.

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Thema des Monats

Wie Sie Steuerfristen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sicher kalkulieren und was Sie 2012 entsorgen können

Trotz der Tendenz zum papierlosen Büro gibt es immer noch genügend Geschäftsunterlagen, die innerhalb bestimmter Steuerfristen aufzubewahren sind. Dabei gelten für die Aufbewahrung von E-Mails dieselben Vorschriften wie für Unterlagen in Papierform.

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