Steuern sparen durch gezielte Abschreibung: So ziehen Sie alle Register
Eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung brachte nun Gewissheit. Die befristet für 2009 und 2010 wieder eingeführte degressive Abschreibung wird über das Jahr 2010 hinweg nicht verlängert. Ein Abschreibungs-Check für geplante Investitionen ist deshalb unbedingt empfehlenswert.
Degressive Abschreibung – Was ändert sich?
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die bis zum 31.12.2010 erworben werden, können Sie die degressive Abschreibung mit bis zu 25 % noch wählen. Für Investitionen ab dem 1.1.2011 müssen Sie sich mit der linearen Abschreibung zufrieden geben. Im Klartext bedeutet das also: Sind die Voraussetzungen für die degressive Abschreibung noch gegeben, können Sie diese Abschreibungsmethode über die gesamte Abschreibungsdauer – also auch über den 31.12.2010 hinaus – beibehalten.
Praxis-Tipp: Plant Ihr Unternehmen in naher Zukunft Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen und rechnet bei der Finanzierung mit gesparten Steuern, sollten Sie Vergleichsrechnungen anstellen. Investieren Sie nämlich noch 2010 und können die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen, fällt die Steuerersparnis im Vergleich zur linearen Abschreibung in den ersten 3 Jahren nach der Investition deutlich höher aus. Folge: Sie benötigen weniger Fremdmittel.
Wie die degressive Abschreibung ermittelt wird und einen Vergleich zu linearen Abschreibung finden Sie hier in unserem Praxisbeitrag.
Leistungsabschreibung: unbekannte, aber umso effektivere Alternative
Schreiben Sie in Ihrem Unternehmen die beweglichen Anlagegegenstände entweder nach der degressiven oder der linearen Abschreibung ab, befinden Sie sich in bester Gesellschaft. Die meisten Unternehmen nutzen nur diese beiden Methoden. Dabei gibt es eine 3., steuerlich äußerst interessante Abschreibungsmethode: die Abschreibung nach Maßgabe der Leistung nach § 7 Abs. 1 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG), auch als Leistungsabschreibung bezeichnet.
Diese Abschreibungsvariante bietet sich für Ihr Unternehmen an, wenn Sie einen Anlagegegenstand wie einen Lkw oder eine Maschine in den einzelnen Jahren unterschiedlich stark beanspruchen. Die Abschreibung nach Maßgabe der Leistung ermitteln Sie nach folgendem Schema:
| Leistungseinheiten im laufenden Jahr |
| Geschätzte Gesamtleistung x Anschaffungskosten |
Besonderheit: Die Abschreibung ist mindestens so hoch wie die lineare Abschreibung.
Beispiel: Ihr Unternehmen erwirbt für einen Auftrag eine neue Produktionsmaschine für 200.000 € (Nutzungsdauer 8 Jahre). Nach Ihrer Kalkulation erzeugt diese Maschine 300.000 Artikel. Im ersten Jahr 140.000, im 2. 80.000 und im 3. Jahr 40.000 Stück.
| Kaufpreis | 200.000 € | |
|---|---|---|
| Abschreibung 2010 | 140.000 Stück/300.000 Stück x 200.000 € | -93.333 € |
| Abschreibung 2011 | 80.000 Stück/300.000 Stück x | -53.333 € |
| Abschreibung 2012 | mindestens lineare Abschreibung | -25.000 € |
| Abschreibung 2013 - 2017 | Je nach Leistung bzw. mindestens die lineare Abschreibung | -28.334 € |
Abschreibungsmethode wechseln: banaler, aber lukrativer Steuerdreh
Haben Sie sich für bestimmte Gegenstände des Anlagevermögens für die degressive Abschreibung entschieden, bringt das wie bereits erwähnt in den ersten 3 Jahren im Vergleich zur linearen Abschreibung eine höhere Steuerersparnis. Führen Sie nach Ablauf der ersten 3 Abschreibungsjahre eine Vergleichsrechnung durch – linear und degressiv –, kippen die Verhältnisse und die lineare Abschreibung würde Ihnen eine höhere Abschreibung bringen.
Ein Blick ins Gesetz hilft hier weiter. Denn kommt für einen Ihrer Anlagegegenstände die degressive Abschreibung zur Anwendung, können Sie, wann Sie möchten, zur linearen Abschreibung wechseln. Das bringt bei mehreren 100 Anlagegegenständen schnell eine Steuerersparnis von mehreren 1.000 €.
Praxis-Tipp: Möchten Sie Ihre laufenden Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen mindern, sollten Sie einen Blick in Ihr Anlagevermögen werfen und den Wechsel zur linearen Abschreibung prüfen.
Mit unserem Abschreibungsrechner erhalten Sie per Knopfdruck auf einfache Art und Weise die Höhe Ihrer steuerlichen und handelsrechtlichen Abschreibungen. Interesse? Dann klicken Sie hier.
Teilwertabschreibung: Wahlrecht trotz BilMoG?
Für Gegenstände oder Grundstücke Ihres Betriebsvermögens können Sie neben der normalen Abschreibung auch eine Teilwertabschreibung vornehmen. Das ist immer dann zulässig, wenn der Gegenstand oder das Grundstück nachweislich einer dauernden Wertminderung unterliegt. In der Praxis stellt sich hier die Frage, ob das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Möglichkeit der steuerlichen Teilwertabschreibung einschränkt.
Die Antwort lautet nein. Steuerlich besteht ein Wahlrecht zur Vornahme einer Teilwertabschreibung, unabhängig davon, ob in der Handelsbilanz eine Teilwertabschreibung berücksichtigt wurde.
| Vor BilMoG | Anwendung BilMoG | |
|---|---|---|
| Handelsbilanz | Zwingende Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 Handelsgesetzbuch (HGB)) | Zwingende Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB) |
| Steuerbilanz | Zwingende Teilwertabschreibung | Wahlrecht: Teilwertabschreibung oder nicht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG) |
Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt seit Anwendung des BilMoG also nicht mehr (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.3.2010, Az. IV C 6 – S 2133/09/10001).
Teilwertabschreibungen kommen auch für Aktien in Betracht, deren Kurs sich auf Talfahrt befindet. Welche Besonderheiten hier zu beachten sind und wie Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.
nach oben