
Die Untergrenze der Herstellungskosten wird handelsrechtlich zukünftig auch die Fertigungs- und die Materialgemeinkosten umfassen. Was im Steuerrecht schon lange Pflicht ist, wird auch über das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in das Handelsrecht einbezogen. Umso wichtiger wird es, die verpflichtend einzubeziehenden Gemeinkosten korrekt zu ermitteln. Dabei spielt der Beschäftigungsgrad des Unternehmens auch eine entscheidende Rolle.
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