
Verbindlichkeiten stellen in Jahresabschlüssen den überwiegenden Teil der Passivseite dar und blähen die Bilanzsumme auf. Darunter leidet Ihre Eigenkapitalquote. Umso wichtiger ist es, dass Sie bei bestimmten Sachverhalten (Genussrechtskapital, stille Beteiligungen etc.) eine Unterscheidung vornehmen, wann diese Fremd- oder Eigenkapital darstellen. Mit Hilfe bestimmter Kriterien können Sie eine solche Unterscheidung erfolgreich durchführen. Aber auch wann Sie gegebenenfalls Verbindlichkeiten ausbuchen können, sollten Sie nicht aus den Augen verlieren.
mehr