
Latente Steuern sind auch im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgesehen. In Einzelabschlüssen werden diese regelmäßig nicht berücksichtigt, da die meisten Unterschiede zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz zu aktiven latenten Steuern führen, für die ein Aktivierungswahlrecht besteht. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird zukünftig das Aktivierungswahlrecht zu einer Aktivierungspflicht. Aber auch passive latente Steuern, für die bereits heute eine Passivierungspflicht besteht, werden zukünftig durch die Aufhebung des umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzip an Bedeutung zunehmen.
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