
Wir fertigen Teile für die Automobilindustrie.
Für ein neues Projekt haben wir von unserem Kunden einen Entwicklungsauftrag erhalten. Die Entwicklungsleistung wird aber teilweise durch eine Fremdfirma erbracht.
Wann muss steuerrechtlich eine Entwicklungsleistung aktiviert werden?
Gibt es einen Zusammenhang mit dem Folgeauftrag für die Produktion der Teile? Können also die Entwicklungskosten als Herstellkosten für Werkzeuge der Produktion angesehen werden?
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