EU-Kommission will das Eintreiben grenzüberschreitender Forderungen erleichtern
Oftmals haben Unternehmen Schwierigkeiten damit, offene Forderungen gegenüber einem ausländischen Schuldner durchzusetzen. Dies soll sich nach dem Willen der EU-Kommission schnellstmöglich ändern. Aus diesem Grund plant die EU-Kommission, das Eintreiben von Forderungen im Ausland wesentlich zu vereinfachen.
EU-Kommission plant einheitliches Verfahren zur Kontenpfändung
Die EU-Kommission will zu diesem Zweck europaweit ein einheitliches Verfahren zur Kontenpfändung einführen. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verfahren soll es dem Gläubiger bei einer offenen Forderung ermöglichen, den entsprechenden Betrag auf dem ausländischen Konto des Schuldners sperren zu lassen. Dadurch soll verhindert werden, dass der säumige Schuldner sein Geld beiseite schaffen kann.
Gläubiger scheuen oftmals Rechtsstreit mit dem ausländischen Schuldner
Jährlich verzichten die europäischen Unternehmen darauf, offene Forderungen in Höhe von rund 600 Mio. € einzutreiben. Grund dafür ist die Angst vor einem kostspieligen Rechtsstreit im Ausland. Dies hat zur Folge, dass die europäischen Unternehmen jedes Jahr rund 2,6 % ihres Jahresumsatzes durch uneinbringliche Forderungen verlieren.
Forderungen in Fremdwährung
Bei einem Schuldner, der außerhalb der Eurozone beheimatet ist, können Forderungen in Fremdwährung entstehen. Dabei stellt sich die Frage, nach welchen Vorgaben diese Forderungen für den Jahresabschluss in Euro umzurechnen sind. Ausführliche Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie hier.
