
Personengesellschaft sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Im Zuge der Expansion eines Unternehmens ist es daher sehr wahrscheinlich, dass es auch zu einem Erwerb von Anteilen an Personengesellschaft kommt. Da solche Anteile anders behandelt werden als Anteile an Kapitalgesellschaften, ist die korrekte bilanzielle Abbildung mitunter schwierig. Dazu kommt noch, dass zwar im Handelsrecht ein Unternehmensanteil erworben wird, nach den steuerlichen Vorschriften aber keine Anteile erworben werden, sondern aus rein steuerlicher Sichtweise die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden. Stille Reserven und stille Lasten, die Sie im Kaufpreis mit bezahlen, sind in einer steuerlichen Ergänzungsbilanz zu erfassen.
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