Kommt wegen der E-Bilanz ein neuer Kontenrahmen?

Am 18.1.2011 fand im Bundesfinanzministerium (BMF) eine Einführungsveranstaltung zur E-Bilanz statt. Um den Start der elektronischen Übermittlung ab 1.1.2012 sicherzustellen, ist ein freiwilliger Testbetrieb angelaufen. So viel dürfen wir Ihnen schon verraten. Es zwickt an allen Ecken und Enden.

Nachmeldungen zur Testphase möglich

Zwar endete die Frist zur Anmeldung für die freiwillige Teilnahme an dem Verfahren zur E-Bilanz bereits am 25.1.2011. Da es jedoch große Probleme gibt, ist das BMF nach unseren Recherchen sehr wohl bereit, weitere Testkandidaten aufzunehmen. Interessierte können sich unter der E-Mail-Adresse V-E-Bilanz@rzf.finnrw.de zu dem Testverfahren anmelden.

Neuer Kontenrahmen wegen E-Bilanz?

Einen neuen Kontenrahmen soll es nach Auskunft eines Softwareanbieters nicht geben. Da die Taxonomie zur E-Bilanz jedoch bestimmte Gliederungstiefen der zu übermittelnden Bilanzpositionen vorsieht, müssen die einzelnen Konten mit bestimmten Kennziffern in die E-Bilanz-Übermittlung eingebunden werden. Updates soll es aber frühestens für das 4. Quartal 2011 geben.

Praxis-Tipp: Gerade bei großen Firmen mit einem hohen Umsatzvolumen macht es Sinn, sich nachträglich für den Testbetrieb zu melden. Nur so lassen sich Unzulänglichkeiten und gegebenenfalls die Neuanlage bestimmter Konten ohne extremen Zeitdruck umsetzen.

Sie möchten Detailinformationen rund um das Thema E-Bilanz? Dann sehen Sie sich doch unseren ausführlichen Wissensbeitrag hier an.

Buchungssätze von A bis Z

Kennen Sie schon unsere neue Rubrik mit den Buchungssätzen zu den wichtigsten Geschäftsvorfällen? Wenn nein, klicken Sie hier. Fehlen Ihrer Meinung nach weitere Buchungsvorgänge, teilen Sie uns bitte mit, welche weiteren Buchungssätze wir in dieser Rubrik aufnehmen sollen.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Lieferantenerklärung – Was Sie darüber wissen sollten

Wenn Sie Präferenznachweise erstellen, benötigen Sie Nachweise über die Ursprungseigenschaft Ihrer Ware. Zur Informationsweitergabe innerhalb der EU wurde die Lieferantenerklärung geschaffen. Der Lieferant macht darin Angaben über die Eigenschaft der Ware hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln.

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung: 

  1. Umsatzsteuerrechner
  2. PWB-Rechner
  3. Skontorechner
  4. Grunderwerbssteuerrechner

Wie nutzen Sie Rechnungswesen-Antwort.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Rechnungswesen-Antwort.de zu nutzen