Geänderte Rechnungslegungsverordnungen treten in Kraft
Der Bundesrat hat am 27.5.2011 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen zugestimmt. Die Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen tritt damit rückwirkend zum 31.12.2010 in Kraft. Betroffen von dieser Änderung sind insgesamt 6 Rechnungslegungsverordnungen.
Anpassung der Bilanzformblätter
Im Rahmen dieser jetzt verabschiedeten Verordnung werden Änderungen an den Rechnungslegungsverordnungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Zahlungsinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds durchgeführt. Dabei wird eine Anpassung der Bilanzformblätter vorgenommen.
BilMoG macht Änderung der Rechnungslegungsverordnungen notwendig
Die Notwendigkeit einer Anpassung dieser Rechnungslegungsverordnungen resultiert aus der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die geänderten Rechnungslegungsverordnungen berücksichtigen, dass es gemäß den neuen Vorgaben des BilMoG nur noch möglich ist, nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf der Passivseite auszuweisen. Die Bilanzformblätter der jetzt geänderten Rechnungslegungsverordnung boten bisher noch die alternative Möglichkeit, nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf der Aktivseite auszuweisen.
Die weiteren Auswirkungen des BilMoG
Wenn Sie weiterführende Informationen zu den Änderungen im Rahmen des BilMoG wünschen, erfahren Sie hier alles Wissenswerte.
