BilMoG: Aktivierung selbst geschaffener Patente und Lizenzen
Investiert Ihr Unternehmen viel Geld in Forschung und Entwicklung, hatten Sie in der Vergangenheit ein Problem. Potenzielle Geldgeber fanden weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz aktivierte Vermögensgegenstände, die die hohen Ausgaben rechtfertigen würden. Doch das wird sich nun ändern.
Denn bisher dufte Ihr Unternehmen selbst geschaffene Lizenzen oder Patente in der Handelsbilanz nicht ausweisen. Das ändert sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) teilweise.
Doch hier muss gleich auf die „Euphoriebremse“ getreten werden. Denn haben Sie in den letzten Jahren erfolgreich ein Patent entwickelt und dafür 200.000 € investiert, können diese Aufwendungen auch ab 2010 nicht in der Handelsbilanz aktiviert werden und so für mehr Bonität sorgen. Denn das im BilMoG eingeführte Wahlrecht, selbst geschaffene „immaterielle Vermögensgegenstände“ aktivieren zu dürfen, greift erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, und für Entwicklungen, die nach diesem Stichtag beginnen. Daneben haben Sie noch folgende Besonderheiten zu beachten:
- Das Aktivierungswahlrecht gilt nur für Entwicklungskosten, nicht dagegen für Forschungskosten.
- Können die Entwicklungskosten von den Forschungskosten nicht einwandfrei abgegrenzt werden, scheidet die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände aus.
- Vom Aktivierungswahlrecht ausgeschlossen sind selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten.
- Steuerlich bleibt die Aktivierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände (im Fachjargon als originäre Vermögensgegenstände bezeichnet) verboten.
Praxis-Tipp: Auf das zu versteuernde Einkommen hat das neue handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände keine Auswirkung, da steuerlich unverändert auch in Zukunft ein Aktivierungsverbot besteht.
Leser-Service: Jetzt wird es langsam Zeit, dass Sie sich Gedanken über die Auswirkungen des BilMoG auf Ihr Unternehmen machen. Haben Sie spezielle Fragen, Probleme oder benötigen Sie eine Entscheidungshilfe, dann mailen Sie uns Ihr Anliegen. Wir werden im Expertenrat und ausführlicher in Praxisfällen darauf eingehen und Lösungsansätze bieten.
Einen Überblick über sämtliche Änderungen durch das BilMoG erhalten Sie hier.
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