BilMoG 2010: Jetzt wird es langsam ernst
Spätestens mit dem Aufstellen der Bilanz müssen in der Handelsbilanz die gesetzlichen Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgesetzt werden. Dadurch kommt es zwangsläufig zu Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater klären, welche Zusatzkosten durch die Anpassung ans BilMoG auf Sie zukommen.
Damit die Umstellung reibungslos vonstatten geht, hier ein Checkliste, was Sie beachten sollten:
- Gespräch mit dem Steuerberater führen und Honorar für die anstehenden Änderungen aufgrund des BilMoG klären
- Mit Steuerberater klären, ob eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz oder lediglich nur eine Überleitungsrechnung erstellt wird. Honorarfrage für beide Varianten klären
- Bei sehr hohen Umstellungskosten Gegenangebot von einem 2. Steuerberater einholen
- Bei Hersteller der Buchhaltungssoftware nachhaken, ob die Software durch bestimmte Kennzahlen eine Bilanzanalyse und ein Bilanzrating durchführen kann. Wenn ja, sollten sich Steuerberater und Softwarehersteller kurzschließen
Praxis-Tipp: Die gesetzlichen Neuregelungen zum BilMoG haben nur Auswirkungen auf die Handelsbilanz. Steuerlich gelten nach wie vor dieselben Regelungen wie vorher. Anders ausgedrückt: Durch die Änderungen aufgrund des BilMoG wird der zu versteuernde Steuerbilanzgewinn nicht geändert.
Sämtliche Änderungen durch das BilMoG haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengestellt. Bei Interesse klicken Sie hier.
