Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Müssen Sie schon jetzt handeln?

Viele Betriebsinhaber, die handelsrechtlich zur Bilanzierung verpflichtet sind, winken noch nach dem Motto „Der Jahresabschluss 2010 kommt noch früh genug zu spät!“ ab und ignorieren das Thema BilMoG erst einmal.

Doch die Anwendung der Neuregelungen sollten Sie gut vorbereiten, um bei der Erstellung des Jahresabschlusses für 2010 nicht in Zeitnot zu geraten. Hierbei empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Der erste Weg sollte Sie zu Ihrem Steuerberater führen. Dieser wird die Weichen dafür stellen, ob und inwieweit Ihr Unternehmen überhaupt betroffen ist.
  • Müssen Sie eine Handelsbilanz erstellen und wenden die Neuerungen erstmals 2010 an, sollten Sie die mit der Buchführung betrauten Arbeitnehmer zum BilMoG schulen lassen.
  • Wird die Buchführung in der Firma erledigt und vom Berater nur stichprobenartig geprüft, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter suchen. Dieser wird Ihnen neben einer aktualisierten Software auch Informationsveranstaltungen anbieten.

Praxis-Tipp: Falls Sie in naher Zukunft betriebliche Investitionen planen und dafür Geld von Ihrer Bank benötigen, sollten Sie die Voraussetzungen zur Anwendung der neuen Regelungen zum BilMoG frühzeitig umsetzen. Nur durch konsequente Umsetzung des BilMoG wird die Handelsbilanz nämlich transparenter und führt meist zu einer höheren Bonitätseinschätzung.

Leser-Service: Jetzt wird es langsam Zeit, dass Sie sich Gedanken über die Auswirkungen des BilMoG auf Ihr Unternehmen machen. Haben Sie spezielle Fragen, Probleme oder benötigen Sie eine Entscheidungshilfe, dann mailen Sie uns Ihr Anliegen. Wir werden im Expertenrat und ausführlicher in Praxisfällen darauf eingehen und Lösungsansätze bieten.

Einen Überblick über sämtliche Änderungen durch das BilMoG erhalten Sie hier.

nach oben

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Lieferantenerklärung – Was Sie darüber wissen sollten

Wenn Sie Präferenznachweise erstellen, benötigen Sie Nachweise über die Ursprungseigenschaft Ihrer Ware. Zur Informationsweitergabe innerhalb der EU wurde die Lieferantenerklärung geschaffen. Der Lieferant macht darin Angaben über die Eigenschaft der Ware hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln.

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung: 

  1. Umsatzsteuerrechner
  2. PWB-Rechner
  3. Skontorechner
  4. Grunderwerbssteuerrechner

Wie nutzen Sie Rechnungswesen-Antwort.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Rechnungswesen-Antwort.de zu nutzen