BilMoG

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04.11.11

Wie ist eine Pensionsrückstellung nach BilMoG zu ermitteln?

BilMoG; Rückstellung, Pensionsrückstellung

Nach BilMoG müssen nun Pensionsrückstellungen aufgrund von Werten aus einem gesondert anzufordernden Versicherungsmathematischen Gutachten berechnet werden. Hierzu besteht nun ein Saldierungsgebot.


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21.01.11

Sind latente Steuern auf einen steuerlichen Verlustvortrag zwingend zu bilanzieren?

Steuern

Sind wir nach BilMoG gezwungen ab 2010 Latente Steuern auf steuerlichen Verlustvortrag zu bilanzieren oder ist es einfach empfehlenswert, es zu tun?


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Konzernanhang

Checkliste zu Anhangangaben

Checkliste Anhangangaben

Nach § 264 Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Mit dem Tool „Checkliste zu Anhangangaben“ stellen Sie sicher, dass bei der Erstellung des Anhangs nicht ausgelassen wurde.


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Konzernabschluss

Checkliste zum Konzernabschluss

Checkliste Konzernabschluss

Wenn Ihr Unternehmen einen Konzernabschluss erstellen muss, sollten Sie unbedingt unser Tool „Checkliste zum Konzernabschluss“ verwenden. Dann können Sie sicher sein, dass bei der Erstellung des Konzernabschlusses an alles gedacht wurde.


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Vorbereitung

Checkliste zum Jahresabschluss

Checkliste Jahresabschluss

Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist eine äußerst komplexe Angelegenheit. Mit unserem Tool „Checkliste zum Jahresabschluss“ können Sie aber sicherstellen, dass Sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nichts vergessen haben.


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Änderungen durch BilMoG

BilMoG

Die nachfolgende Übersicht stellt Ihnen die Änderungen des BilMoG für den Einzelabschluss gegenüber dem Gesetzesentwurf vom 30.7.2008 als Ergänzung zu dem Sonderdruck „Das BilMoG“ tabellarisch dar. In Verbindung mit dem Sonderdruck haben Sie damit eine zeitnahe Darstellung der Veränderungen des bisher gültigen HGB`s im Vergleich mit dem BilMoG. Innerhalb der Übersicht wird vermerkt, ob es sich um eine Änderung, redaktionelle Änderung, Vereinfachung oder nur um eine Klarstellung handelt.


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Steuerliche Mehrabschreibungen steuerneutral aus der Bilanz entfernen und damit die Eigenkapitalquote verbessern

steuerliche Abschreinbungen

Der Spagat zwischen der Inanspruchnahme steuerlicher Mehrabschreibungen und der damit einhergehenden Ergebnisverschlechterung, die den Banken zu erklären war, hat mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nunmehr ein Ende. Die Verbindung zwischen der Steuer- und Handelsbilanz, die umgekehrte Maßgeblichkeit, hat der Gesetzgeber gekappt. Zukünftig dürfen Sie diese steuerlichen Mehrabschreibungen nicht mehr in Ihrer Handelsbilanz zeigen. Im Rahmen einer Übergangsregel können Sie jetzt für bereits vorgenommene steuerliche Mehrabschreibungen entscheiden, ob Sie den niedrigeren Bilanzansatz beibehalten oder aber steuerneutral eine Zuschreibung vornehmen wollen. Wie dies geschieht und ob die Zuschreibung erfolgsneutral oder erfolgswirksam vorzunehmen ist, informiert Sie dieser Beitrag.


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Beim Übergang auf das BilMoG werden latente Steuern zum Teil erfolgsneutral und zum Teil erfolgswirksam abgebildet

Steuern

Mit dem Thema latente Steuern ist der Mittelstand bis dahin relativ entspannt umgegangen. Führten doch die meisten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu aktiven latenten Steuern und dafür sah § 274 Handelsgesetzbuch (HGB) ein Aktivierungswahlrecht vor. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) treten nunmehr auch vermehrt Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz auf, die zu passiven latenten Steuern führen und damit zu einer Passivierungspflicht. Bei einem Aktivüberhang bleibt es bei einem Aktivierungswahlrecht. Große Kapitalgesellschaft und GmbH & Co. KGs müssen allerdings trotz eines gegebenenfalls vorliegenden Aktivierungswahlrechts Anhangsangaben zu latenten Steuern machen, die faktisch eine Ermittlung der latenten Steuern voraussetzt. Vor diesem Hintergrund zeigt Ihnen dieser Beitrag auf, wie die Abbildung der latenten Steuern insbesondere im Rahmen des Übergangs auf das BilMoG zu erfolgen hat.  


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Die Umrechnung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten ist nunmehr gesetzlich geregelt

Fremdwährung

Im Zuge der Globalisierung kommt es vermehrt zu Transaktionen in Fremdwährung, die Sie in Ihrem Jahresabschluss entsprechend bilanzieren und bewerten müssen. Bisher gab es hierzu keine gesetzlichen Vorgaben, die Bilanzierung und Bewertung richteten sich nach der praktischen Übung. Der Gesetzgeber regelt in § 256a Handelsgesetzbuch (HGB) für den Einzelabschluss nunmehr erstmals die Umrechnung von Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten. Er durchbricht in dieser Regelung auch das „heilige“ Realisationsprinzip und nähert sich den Regelungen der internationalen Rechnungslegung an. Davon betroffen sind kurzfristige Fremdwährungspositionen, das heißt solche mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.  


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08.06.11

Geänderte Rechnungslegungsverordnungen treten in Kraft

BilMoG

Der Bundesrat hat am 27.5.2011 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen zugestimmt. Die Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen tritt damit rückwirkend zum 31.12.2010 in Kraft. Betroffen von dieser Änderung sind insgesamt 6 Rechnungslegungsverordnungen.


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Top 40 Steuerstrategien bis zum Jahreswechsel 2011/2012

Ihnen drohen für 2011 hohe Steuernachzahlungen oder Sie kalkulieren geplante Investitionen mit Steuererstattungen, müssen Sie bis 31.12.2011 noch aktiv werden. Wir zeigen Ihnen wie es geht – betrieblich und privat. Werden Sie jetzt aktiv – es ist schließlich Ihr Geld. Steuerlich beraten? Kein Problem: Diskutieren Sie unsere Strategien mit Ihrem Berater.

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Thema des Monats

Wie Sie Steuerfristen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sicher kalkulieren und was Sie 2012 entsorgen können

Trotz der Tendenz zum papierlosen Büro gibt es immer noch genügend Geschäftsunterlagen, die innerhalb bestimmter Steuerfristen aufzubewahren sind. Dabei gelten für die Aufbewahrung von E-Mails dieselben Vorschriften wie für Unterlagen in Papierform.

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