Übersicht: Fortbestehungsprognose
Mit der Änderung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriff rückt die Fortbestehensprognose in den Vordergrund. Dieser kommt nunmehr eine überschuldungsausschließende Wirkung zu, ohne dass Sie diese noch durch einen Überschuldungsstatus unter Going-concern-Prämisse nachrechnen müssen.
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Lieferantenerklärung – Was Sie darüber wissen sollten
Wenn Sie Präferenznachweise erstellen, benötigen Sie Nachweise über die Ursprungseigenschaft Ihrer Ware. Zur Informationsweitergabe innerhalb der EU wurde die Lieferantenerklärung geschaffen. Der Lieferant macht darin Angaben über die Eigenschaft der Ware hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln.
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