
Die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft ist ein ernst zu nehmender Vorfall und bedeutet für den Geschäftsführer bzw. den Vorstand akuten Handlungsbedarf. Liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, dann müssen die Organe prüfen, inwieweit eine positive oder negative Fortführungsprognose vorliegt und daraus den Überschuldungsstatus ermitteln. Eventuell ergibt sich dann als Ergebnis eine Insolvenzantragspflicht, mit der nicht zu Spaßen ist, zumal bei Verschleppung die Organe empfindliche Strafen treffen.
mehr