
Im Hinblick auf die Finanzmarktkrise wurde zwar die Insolvenzordnung dahin gehend geändert, dass es bis zum 31.12.2010 nur noch allein auf eine positive Fortführungsprognose ankommt, um eine Überschuldung zu vermeiden. Dennoch hat die bilanzielle Überschuldung immer noch eine besondere Bedeutung, da sie die Notwendigkeit der Erstellung einer Fortführungsprognose auslöst. Insoweit macht es weiterhin Sinn, eine bilanzielle Überschuldung zu vermeiden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen entsprechende Möglichkeiten auf.
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