
Immer wieder kommt es zu Gemeinschaftsprojekten, die im Rahmen eines Konzernabschlusses zu berücksichtigen sind. Gemeinschaftsunternehmen können grundsätzlich über die Quotenkonsolidierung abgebildet werden. So einfach es sich in der Theorie anhört – bei einer Quotenkonsolidierung müssen die Vermögensgegenstände und die Schulden doch einfach nur anteilig berücksichtigt werden –, so schwierig ist mitunter die Umsetzung in der Praxis bzw. sich in die anteilige Berücksichtigung einzudenken.
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