Konzernanhang
Neben der im Vordergrund stehenden Prüfung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) prüft der Jahresabschlussprüfer insbesondere auch die Vollständigkeit sowie die korrekte Darstellung der im Konzernanhang geforderten gesetzlichen Angaben. Eine Checkliste bezüglich der Konzernanhangsangaben ist daher sehr hilfreich, um die Vollständigkeit der gesetzlich geforderten Angaben zu gewährleisten.
mehrKonzernanhang Aufstellungspflicht (Konsolidierungskreis)
Ein Konzernabschluss soll einen Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns verschaffen, wobei Konzernunternehmen weltweit einzubeziehen sind. Ob für diese eine Einbeziehungspflicht oder -wahlrecht besteht, wird über die Regeln des Konsolidierungskreises nach den §§ 294 und 296 Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt.
Die in § 294 HGB niedergelegte grundsätzliche Einbeziehungspflicht wird dabei durch bestimmte Einbeziehungswahlrechte des § 296 HGB durchbrochen. Lesen Sie hier, wann Sie ein Einbeziehungswahlrecht haben.
mehrAufstellungspflicht (Konsolidierungskreis) Quotenkonsolidierung
Immer wieder kommt es zu Gemeinschaftsprojekten, die im Rahmen eines Konzernabschlusses zu berücksichtigen sind. Gemeinschaftsunternehmen können grundsätzlich über die Quotenkonsolidierung abgebildet werden. So einfach es sich in der Theorie anhört – bei einer Quotenkonsolidierung müssen die Vermögensgegenstände und die Schulden doch einfach nur anteilig berücksichtigt werden –, so schwierig ist mitunter die Umsetzung in der Praxis bzw. sich in die anteilige Berücksichtigung einzudenken.
mehrQuotenkonsolidierung Equity-Methode
Strategische Beteiligungen einzugehen wird im Zuge der Globalisierung und eines Verdrängungswettbewerbs immer stärker notwendig. Nicht selten will man mit einer Beteiligung zunächst nur einen gewissen Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ausüben, z. B. über eine Aufsichtsratsposition. Eventuell schließt sich daran eine Aufstockung der Beteiligung an, um noch stärker Einfluss zu nehmen. Die Abbildung eines solchen maßgeblichen Einflusses geschieht im Rahmen eines Konzernabschlusses über die so genannte Equity-Methode.
mehrEquity-Methode