Konzernabschluss

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Checkliste zum Konzernabschluss

Checkliste Konzernabschluss

Wenn Ihr Unternehmen einen Konzernabschluss erstellen muss, sollten Sie unbedingt unser Tool „Checkliste zum Konzernabschluss“ verwenden. Dann können Sie sicher sein, dass bei der Erstellung des Konzernabschlusses an alles gedacht wurde.


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Konzernanhang

Checkliste zu Anhangangaben

Checkliste Anhangangaben

Nach § 264 Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Mit dem Tool „Checkliste zu Anhangangaben“ stellen Sie sicher, dass bei der Erstellung des Anhangs nicht ausgelassen wurde.


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Konzernanhang

Die Informationen im Konzernanhang sind ein wichtiger Baustein im Rahmen des Konzernabschlusses

Labor Mikroskop 2

Neben der im Vordergrund stehenden Prüfung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) prüft der Jahresabschlussprüfer insbesondere auch die Vollständigkeit sowie die korrekte Darstellung der im Konzernanhang geforderten gesetzlichen Angaben. Eine Checkliste bezüglich der Konzernanhangsangaben ist daher sehr hilfreich, um die Vollständigkeit der gesetzlich geforderten Angaben zu gewährleisten.


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Aufstellungspflicht (Konsolidierungskreis)

Bestimmung Konsolidierungskreis beeinflusst Umfang des Konzernabschlusses

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Ein Konzernabschluss soll einen Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns verschaffen, wobei Konzernunternehmen weltweit einzubeziehen sind. Ob für diese eine Einbeziehungspflicht oder -wahlrecht besteht, wird über die Regeln des Konsolidierungskreises nach den §§ 294 und 296 Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt.
Die in § 294 HGB niedergelegte grundsätzliche Einbeziehungspflicht wird dabei durch bestimmte Einbeziehungswahlrechte des § 296 HGB durchbrochen. Lesen Sie hier, wann Sie ein Einbeziehungswahlrecht haben.


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Quotenkonsolidierung

Gemeinschaftsunternehmen über Quotenkonsolidierung im Konzern berücksichtigen

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Immer wieder kommt es zu Gemeinschaftsprojekten, die im Rahmen eines Konzernabschlusses zu berücksichtigen sind. Gemeinschaftsunternehmen können grundsätzlich über die Quotenkonsolidierung abgebildet werden. So einfach es sich in der Theorie anhört – bei einer Quotenkonsolidierung müssen die Vermögensgegenstände und die Schulden doch einfach nur anteilig berücksichtigt werden –, so schwierig ist mitunter die Umsetzung in der Praxis bzw. sich in die anteilige Berücksichtigung einzudenken.


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