Rechnungslegung von Kleinstbetrieben soll vereinfacht werden
Die Europäische Union (EU) hat ein Projekt zum Bürokratieabbau ins Leben gerufen. Im Zuge des europaweiten Bürokratieabbaus will die EU-Kommission auch die Rechnungslegung für so genannte Kleinstbetriebe wesentlich vereinfachen. Nach langen Verhandlungen konnte nun ein Kompromiss zur Vereinfachung der Rechnungslegung bei Kleinstbetrieben erzielt werden.
Ursprünglich sah der Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der Rechnungslegung vor, das Kleinstbetriebe auf einen Jahresabschluss gänzlich verzichten dürfen. Nach Schätzungen der EU-Kommission sollte daraus eine Ersparnis von 5,9 bis 6,9 Mrd. € resultieren. Dieser Vorschlag fand jedoch keine ausreichende Unterstützung im Rat.
Kompromiss zur vereinfachten Rechnungslegung für Kleinstbetriebe
Der nun gefundene Kompromiss zur Vereinfachung der Rechnungslegung weicht erheblich von den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission ab. Demnach sollen Kleinstbetriebe auch in Zukunft weiterhin dazu verpflichtet sein, einen Jahresabschluss aufzustellen. Allerdings sieht der Kompromissvorschlag folgende Erleichterungen für Kleinstbetriebe bei der Rechnungslegung vor:
- keine Berücksichtigung von Rechnungsabgrenzungsposten, die nicht Materialaufwand, Wertberichtigungen, Personalaufwand und Steuern betreffen
- kein Anhang
- kein Lagebericht
- keine Pflicht zur Offenlegung (die Bilanz muss aber bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß hinterlegt und an das Unternehmensregister übermittelt werden)
- verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung
Checkliste zum Jahresabschluss
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses nichts vergessen haben, empfehlen wir Ihnen dieses Tool.
