
Ich habe meinen Betrieb im Jahr 2011 verkauft. Der Kaufpreis wird dennoch in Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt. Für die Gewinnermittlung habe ich die Einnahme-Überschuss-Rechnung gewählt.
Wie ist der Gewinn für das Jahr 2011 zu bewerten? Soll ich bei der Gewinnermittlung den Gesamtkaufpreis berücksichtigen oder nur den Gesamtbetrag der Raten, die ich im Jahr 2011 erhalten habe?
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