
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen in zweierlei Hinsicht geändert: Zum einen wurden die Sanktionen bei fehlender Offenlegung verschärft, zum anderen sind die Abschlüsse im elektronischen Unternehmensregister verfügbar. Nach derzeitigem Stand hat damit jeder Interessierte über www.unternehmensregister.de kostenlos und ohne Registrierung einen Einblick in sensible Daten Ihres Unternehmens.
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