Offenlegung

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Offenlegung ermöglicht Konkurrenz Einsicht in sensible Daten

Offenlegung sensibler Daten

Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen in zweierlei Hinsicht geändert: Zum einen wurden die Sanktionen bei fehlender Offenlegung verschärft, zum anderen sind die Abschlüsse im elektronischen Unternehmensregister verfügbar. Nach derzeitigem Stand hat damit jeder Interessierte über www.unternehmensregister.de kostenlos und ohne Registrierung einen Einblick in sensible Daten Ihres Unternehmens.


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Lieferantenerklärung – Was Sie darüber wissen sollten

Wenn Sie Präferenznachweise erstellen, benötigen Sie Nachweise über die Ursprungseigenschaft Ihrer Ware. Zur Informationsweitergabe innerhalb der EU wurde die Lieferantenerklärung geschaffen. Der Lieferant macht darin Angaben über die Eigenschaft der Ware hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln.

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