
Wenn Sie sich nach intensiver Diskussion des Für und Wieder für eine Umstellung von Handelsgesetzbuch (HGB) auf (IFRS) entscheiden, dann müssen Sie sich in einem nächsten Schritt darüber klar werden, wie sich die Umstellung auf Ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auswirkt, insbesondere wie sich Ihr Eigenkapital (EK) verändert. Weiterhin gilt es zu bedenken, wie die Umstellung zu planen ist, damit die Umstellung reibungslos funktioniert. Dieser Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen.
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Eine Umstellung vom Handelsgesetzbuch (HGB) auf IFRS ist mit nicht zu unterschätzenden Kosten und jeder Menge Arbeit verbunden. Die Umstellung stellt ein Projekt dar und es gilt für Sie, gut abzuwägen, ob ein Jahresabschluss nach IFRS wirklich benötigt wird. Dieser Beitrag zeigt verschiedene Gründe auf, die gegebenenfalls für eine Umstellung sprechen könnten.
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Eine Überleitung vom Handelsgesetzbuch (HGB) auf IFRS und daraus resultierende Probleme, insbesondere das Thema latente Steuern, werden am besten im Rahmen eines Beispiels deutlich. Das in diesem Beitrag dargestellte Beispiel führt Sie anhand einfacher und leicht nachvollziehbarer Sachverhalte sicher in die Überleitungsrechnung ein.
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Die retrospektive Betrachtungsweise im Rahmen einer Umstellung vom Handelsgesetzbuch (HGB) auf IFRS führt in aller Regel zu einem erhöhten Aufwand, da Geschäftsvorfälle unter dem Aspekt der Regeln der IFRS in der IFRS-Eröffnungsbilanz abgebildet werden müssen. Dies kann auch bei bereits bestehenden Beteiligungen der Fall sein, wenn deren Anschaffungskosten nach IFRS ermittelt werden müssen. Dieser Beitrag informiert Sie über die möglichen Erleichterungen, die Sie in Anspruch nehmen können.
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