
Die IFRS für den Mittelstand durch eigene Regeln attraktiv und beherrschbar zu machen. Mit diesem Postulat ist das International Accounting Standards Committee (IASC) vor gut 10 Jahren angetreten. Umgesetzt wurde dies nun durch das International Accounting Standards Board (IASB), der Nachfolgeorganisation des IASC, mit einem Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wie die wesentlichsten Regelungen in der finalen Version ausgefallen sind, erläutert Ihnen dieser Beitrag.
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Bei Mietverhältnissen handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse, wobei sich Leistung und Gegenleistung grundsätzlich ausgleichen. Können Mietflächen aber nicht mehr genutzt werden und muss dennoch Miete dafür entrichtet werden, dann ist ein Ausgleich grundsätzlich nicht mehr gegeben. Wann und wie Sie hierfür eine Rückstellung in einem Jahresabschluss nach IFRS abbilden, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
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Eigenkapitalbeschaffungskosten sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgswirksam als Aufwand zu berücksichtigen. Nach den Vorschriften der IFRS erfolgt eine Berücksichtigung erfolgsneutral und ist entsprechend in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu berücksichtigen. An latente Steuern müssen Sie hierbei auch denken. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Eigenkapitalbeschaffungskosten in einem internationalen Jahresabschluss abzubilden sind.
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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird zukünftig, wie die IFRS auch, keine Aufwandsrückstellungen mehr zulassen. Konkret bedeutet dies, dass z. B. Kosten für eine Großinspektion im Jahr der Durchführung in voller Höhe zu Aufwand führen und damit das Jahresergebnis signifikant beeinflussen können. In der Welt der IFRS kann dieses Problem über den Komponentenansatz gelöst werden. Derzeit wird diskutiert, ob dies auch ein möglicher Lösungsansatz für das Handelsgesetzbuch (HGB) sein könnte. Durch diesen Beitrag können Sie sich mit diesem Lösungsansatz vertraut machen.
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Insbesondere im Nachhinein aufgedeckte Fehler sind für Sie mit der Frage verbunden, ob diese in laufender Rechnung berücksichtigt werden können oder ob der von dem Fehler betroffene entsprechende Jahresabschluss nachträglich geändert werden muss. Die Vorschriften der IFRS regeln dies eindeutig in einem eigenen Standard. Dieser Beitrag macht Sie mit den Regeln für Fehler und Schätzungsänderungen in einem Jahresabschluss nach den IFRS vertraut.
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Ihre Kenntnisse aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss kommen Ihnen bei diesem Thema zugute. Dennoch gibt es noch Unterschiede zu den IFRS, insbesondere bei der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt neue Erkenntnisse noch zu berücksichtigen sind. Dieser Beitrag informiert Sie über diese Unterschiede.
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