Ersatzteile für Produktionsmaschine aktivieren?
Frage
In seltenen Fällen werden Ersatzteile für unsere Produktionsmaschinen gekauft, aber erst wenn eine Reparatur notwendig ist, werden sie eingebaut. Der Wert liegt zwischen 350 EUR - 5.000 EUR.
Gehen diese Teile direkt in Reparatur Aufwand, oder werden sie aktiviert und abgeschrieben bei der Anschaffung? Welche Möglichkeiten bestehen, um diese Erstzteile korrekt zu erfassen?
Antwort unserer Experten
Wir gehe von folgenden Voraussetzungen aus:
- Sie halten die Ersatzteile vor, um bei einer erforderlichen Reparatur nicht zu lange auf die Teile warten zu müssen
- Es ist nicht geplant, diese Ersatzteile länger als ein Jahr „liegen zu lassen“
Eine Aktivierung im Anlagevermögen und eine planmäßige Abschreibung dieser Ersatzteile kommt dann aus meiner Sicht nicht in Betracht.
Die Ersatzteile sollten zunächst als Aufwand erfasst werden. Sollten die Teile zum Jahreswechsel noch nicht in der Maschine verbaut sein, erfassen Sie sie im Rahmen Ihrer Inventur mit den Anschaffungskosten. Durch die Bestandserhöhung neutralisieren Sie die – zunächst im Laufe des Jahres gebuchten – Kosten für die noch vorhandenen Teile.
Ggf. können Sie für diese Teile einen Festwert bilden. Dies hätte den Vorteil, dass Sie sich drei Jahre lang eine Inventuraufnahme sparen können. Dies kommt auch dann in Betracht, wenn Sie Ersatzteile für mehrere Maschinen bevorraten. Allerdings bietet sich ein solcher Festwert nur an, wenn es sich um sehr viele Ersatzteile handeln würde.
