Praxisfall: Bilanzberichtigung wegen fehlerhafter Abschreibung

Stellen Sie bei den Jahresabschlussarbeiten fest, dass Sie die degressive Abschreibung fehlerhaft ermittelt haben, müssen Sie prüfen, ob eine Bilanzberichtigung notwendig wird. Eine Bilanzberichtigung ist stets in dem ersten steuerlich noch änderbaren Jahr vorzunehmen.

Typischer Fall aus der Praxis

Ihre GmbH erwarb 2005 ein Nutzfahrzeug für 100.000 € (Nutzungsdauer 8 Jahre) und berechnete die degressive Abschreibung versehentlich mit 30 anstatt mit 20 %. Für die Jahre 2005 und 2006 liegen bereits bestandskräftige Steuerbescheide vor, die Steuerbescheide der Jahre 2007 und 2008 stehen nach § 164 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Berichtigung in den Jahren 2007 und 2008

Nutzfahrzeug
Fehlerhafte Bilanzansätze Berichtige Bilanzansätze
Zugang 2005 100.000 € 100.000 €
Abschreibung 2005 –30.000 €  
Bilanzansatz 31.12.2005 70.000 €  
Abschreibung 2006 –21.000 €  
Bilanzansatz 31.12.2006 49.000 €  
Abschreibung 2007 –14.700 € –9.800 €
Bilanzansatz 31.12.2007 34.300 € 39.200 €
Abschreibung 2008 –10.290 € –7.840 €
Bilanzansatz 31.12.2008 24.010 € 31.360 €

Folge: Im Jahr 2007 erhöht sich der Gewinn der GmbH durch die Berichtigung der Abschreibung von 30 auf 20 % um 4.900 € und im Jahr 2008 um 2.450 €.

Kurz-Check: Wann ist ein Bilanzansatz unzulässig? Ist der Bilanzansatz dem Grunde oder der Höhe nach falsch? Ist eine Bilanzberichtigung möglich? Klicken Sie hier.

Wann ist überhaupt eine Berichtigung der Bilanz möglich? Diese Übersicht nennt Ihnen die genauen Zeitpunkte, in welchem Jahr die Bilanz berichtigt werden muss.


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