
Wie so oft im Steuerrecht sind Vorschriften des Gesetzgebers ungenau und auslegungsbedürftig. Nicht anders ist es im Fall der Regelung zum Investitionsabzugsbetrag (IAB). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daher mit einem Schreiben vom 8.5.2009 zu Zweifelsfragen Stellung genommen. Insbesondere wird dort auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein IAB vor Betriebseröffnung in Anspruch genommen werden kann. Dieser Beitrag stellt Ihnen die wichtigsten Regelungen des BMF-Schreibens vor.
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