Sammelposten: Ausnahme zum 5-jährigen Abschreibungszeitraum
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten seit 1.1.2010 besondere Steuerspielregeln. Im Preissegment zwischen 150,01 € und 410 € oder zwischen 150,01 € und 1.000 € müssen Sie sich zwingend für den Sofortabzug oder für die Bildung des Sammelpostens entscheiden. Beide Varianten nebeneinander sind tabu.
Entscheiden Sie sich für Sammelpostenmethode sind die Anschaffungskosten für GWG in einem Sammelposten zu erfassen und gleichmäßig verteilt auf 5 Jahre abzuschreiben. Das Besondere am Sammelposten: Scheiden Wirtschaftsgüter aus dem Unternehmen aus oder werden unbrauchbar, bleibt es bei der 5-jährigen Abschreibung.
Ausnahme bei Ausscheiden im Zahlungsjahr
Für GWG, die jedoch im Jahr der Zahlung bereits wieder aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, müssen die Anschaffungskosten nicht im Sammelposten erfasst werden. Der Abgang des Buchwerts wirkt sich in diesem Fall ausnahmsweise sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe aus (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.9.2010, Az. IV C 6 – S 2180/09/10001, Tz. 10).
Praxis-Tipp:
Bilden Sie für 2010 einen Sammelposten, sollten Sie also unbedingt nach Abgängen im Jahr 2010 Ausschau halten, diese aus dem Sammelposten ausgliedern und den Buchwertabgang sofort als Betriebsausgaben erfassen.
Sind Sie gerade bei den Jahresabschlussarbeiten? Hier erhalten Sie alle Infos, welche Steuerspielregeln für GWG ab 2010 in puncto Sofortabzug und Sammelposten gelten.
